Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer NRW erfolgte am 22.04.2009, der Eintrag ins Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erfolgte am 18.06.2009 unter der Nr. 80470.
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Duisburg im Jobsharing erfolgte zum 01.10.2010 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Hierfür wurden die Abrechnungserlaubnis zur ambulanten verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung bei Erwachsenen von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 08.10.2010 und die Abrechnungserlaubnis zur Durchführung von Entspannungsverfahren im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 27.12.2010 erteilt.
Die Zusatzausbildung „Zusatzqualifikation Abrechnungserlaubnis für Kinder und Jugendliche“ wurde erfolgreich in der Rheinischen Akademie für Psychotherapie und Verhaltensmedizin gGmbH in Krefeld durchgeführt. Am 15.12.2013 wurde die Abrechnungserlaubnis zur ambulanten verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Durchführung von Entspannungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erteilt.
Die Kündigung der Kooperation im Jobsharing sowie der Gemeinschaftspraxis und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgte durch Frau Thielemann zum 31.03.2015.
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Duisburg in der eigenen Praxis mit hälftigem Versorgungsauftrag erfolgte zum 01.04.2015 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.