Krankenversicherungen

Gesundheitskarte Krankenkasse

Ich behandle sowohl Patienten, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind als auch Patienten, die bei privaten Krankenversicherungen und ggf. bei der Beihilfe versichert sind. Ich freue mich über Ihre Therapieanfrage.

  1. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Eine ambulante Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, für die bei Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel komplett übernommen werden.  Sie haben als Patient die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten und müssen lediglich jeweils bei Ihrem ersten Therapietermin zu Beginn eines jeden neuen Quartals ihre Krankenkassenkarte (neuerdings Gesundheitskarte genannt) zum Einlesen in der Praxis vorlegen. Eine Überweisung (z.B. von Ihrem Hausarzt) ist nicht mehr notwendig.

    Die Kosten für die ersten maximal fünf probatorischen Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung übernommen, auch wenn es danach nicht zu einer Therapie kommen sollte. Die probatorischen Sitzungen werden zur Erstellung einer genaueren Diagnose und Therapieindikation, der gemeinsamen Entwicklung von Therapiezielen  sowie zum gegenseitigen Kennenlernen genutzt. Wenn sich in diesen Gesprächen herausstellt, dass eine ambulante Psychotherapie aufgrund Ihrer Beschwerden sinnvoll und notwendig erscheint und Sie bei der behandelnden Psychologischen Psychotherapeutin diese Therapie durchführen möchten, stellt die Behandlerin den Antrag auf Kostenübernahme für die ambulante verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Hierin muss die Notwendigkeit der Behandlung  durch die Psychotherapeutin belegt werden und die Bestätigung  (Konsiliarbericht) eines Arztes Ihrer Wahl eingereicht werden, aus der hervor geht, dass Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen möchten, keine körperlichen Ursachen haben.

    Nach Bewilligung der ambulanten verhaltenstherapeutischen Behandlung durch Ihre Krankenkasse finden die 50-minütigen Therapiesitzungen gewöhnlich im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus statt. Phasenweise (z.B. in Krisensituationen) kann es jedoch notwendig sein, die Behandlungsstunden in kürzeren Abständen durchzuführen. Für die Behandlung einiger Angststörungen können für die Durchführung von Konfrontations- bzw. Expositionsübungen  bei der Krankenkasse auch einige längere Therapieeinheiten von z.B. zwei bis drei Sitzungen am Stück, beantragt werden.

    Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel neben den Therapiesitzungen, die für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen, zusätzliche Behandlungsstunden für Bezugspersonengespräche (z.B. mit den Eltern, Lehrern, Betreuern usw.) bei der Krankenkasse beantragt.

  2. Versicherte in der privaten Krankenversicherung

    Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Privatkassen können jedoch recht unterschiedlich sein, deshalb sollten Sie sich vor Beginn der ambulanten verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung darüber informieren, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die psychotherapeutische Behandlung erstattet.

    Für Angestellte im öffentlichen Dienst übernimmt in der Regel die Beihilfe nach ordnungsgemäßer Antragstellung ebenfalls anteilig die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.

    Formulare für die Beantragung der Psychotherapie können Sie sowohl bei Ihrer Privatkasse, als auch bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle anfordern. Die Psychotherapeutin wird Sie – falls von der privaten Krankenkasse und/oder der Beihilfe gewünscht – bei der Antragstellung zur Kostenübernahme für die Psychotherapie durch eine fachliche Begründung des Therapieantrages unterstützen.